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Wenn die Brille alleine nicht mehr reicht
Erstes „Studio für vergrößernde Sehhilfen“ in Hennef
Hennef, 9. Mai 2006 – Gutes Sehen ist für die meisten Menschen selbstverständlich. Bei Kurz-, Weit- und Alterssichtigkeit schaffen Brillen oder Kontaktlinsen gut Abhilfe. Was aber, wenn eine Augenkrankheit dazu kommt und trotz Brille Buchstaben und Bilder vor den Augen verschwimmen, Farben verblassen und alltägliche Dinge wie Lesen, Autofahren, Einkaufen oder Fernsehen immer schwieriger werden? Dann ist eine zusätzliche Vergrößerung des Bildes erforderlich. Mit dem ersten „Studio für vergrößernde Sehhilfen“ in Hennef bietet die Optik & Hörakustik Schmidt ab 12. Mai eine Anlaufstelle für Betroffene.
In Deutschland lebt eine halbe Million Menschen mit einer starken Sehbehinderung. Trotz optimal angepasster Brille oder Kontaktlinsen sind ihre Augen so schwach, dass sie im Alltag erhebliche Schwierigkeiten haben. „Einfach hinnehmen sollte man ein solches Schicksal aber nicht, denn es gibt eine ganze Reihe nützlicher Sehhilfen.“ erklärt Bastian Schmidt, Mitinhaber der Optik & Hörakustik Schmidt, „Je nachdem, welche Tätigkeiten man gern wieder ausführen will, helfen zum Beispiel Lupen, Lesebrillen, spezielle Fernrohrsysteme oder Bildschirmlesegeräte – allerdings gibt es kein Universalgerät.“
Die Vielzahl der verschiedenen Sehhilfen wirft die Frage auf, für wen welche am besten geeignet ist. Da jede Sehbehinderung individuell ist, findet man die Antwort nur durch eine gezielte Beratung.
Beratung und mehr
Bei der Beratung im Sehhilfestudio des Hennefer Familienunternehmens geht
es aber nicht nur um die Auswahl der optimalen Sehhilfe: Entscheidend sind
neben der Restsehschärfe auch die Mentalität des Kunden. Das
vorhandene Sehvermögen wird getestet und die individuellen Bedürfnisse
und Fähigkeiten abgeklärt. Geeignete Sehhilfen werden dann ausgewählt,
in aller Ruhe ausführlich erklärt sowie Vor- und Nachteile erläutet.
Auch die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Augenarzt und den Krankenkassen
gehört dazu sowie die Betreuung nach dem Kauf.
Kosten für die Sehhilfe
Vergrößernde Sehhilfen werden normalerweise nach Kostenvoranschlag
von den Krankenkassen übernommen, wenn damit die Sehbehinderung in einem
wichtigen Lebensbereich wie Lesen, Schreiben oder Orientierung ausgeglichen
werden kann. Für manche Sehhilfen zahlt die Krankenkasse nur Festbeträge,
so dass der Betroffene die Differenz zum tatsächlichen Preis zuzahlen
muss. Für Hilfsmittel, die nicht festbetraglich vereinbart sind, müssen
die Sehbehinderten gemäß der neuen Gesetzesregelung 10 Prozent,
aber maximal 10 Euro zuzahlen.
Informationen zu Optik & Hörakustik Schmidt unter www.optik-hoerakustik.de


